Das Fahrzeug verfügt für die Dauer des Mietverhältnisses über folgende Versicherungen:
- Motorfahrzeughaftpflichtversicherung mit einem Selbstbehalt in Höhe von CHF 1’000
- Vollkaskoversicherung im Falle der Kollision mit einem Selbstbehalt in Höhe von CHF 1'500
- Eine Teilkaskoversicherung
Die Versicherungskosten sind im Mietzins inbegriffen. Von der Versicherungsdeckung ausgenommen sind vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie Parkschäden und der Verlust oder die Beschädigung des Eigentums, das während der Miete im oder auf dem Fahrzeug transportiert wurde.
Für eine Reduktion der genannten Selbstbehalte gibt es die Möglichkeit, sich persönlich zu versichern. So bieten verschiedene Versicherungen diverse Produkte an (z.B. Mietwagenversicherung von AXA oder TCS ETI Schutzbrief)
In folgenden Fällen besteht kein Versicherungsschutz und Trafikpoint übernimmt keine Haftung:
- Wenn der Lenker einen Unfall oder Sturz mit dem E-Bike oder E-Cargobike verursacht (die Versicherung wie Unfall und Sach- & Privathaftpflicht ist Sache des Kunden)
- Wenn die lenkende Person das versicherte Ereignis in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand, unter Drogeneinfluss oder Medikamentenmissbrauch verursacht hat
- Wenn der Diebstahl auf eine grobfahrlässige Handlung oder Unterlass und zurückzuführen ist (namentlich Nichtabschliessen des Fahrzeugs)
- Wenn das versicherte Ereignis auf einen Geschwindigkeitsexzess zurückzuführen ist
Die vorliegenden Angaben beziehen sich auf die AGB.